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Vereinsordnung

Deutsche Übersetzung der vollständigen französischen Vereinsordnung, die am 3. Juli 2026 genehmigt wurde. Nummerierung und Angaben des Originaldokuments bleiben erhalten.

CLUB HIVERSPORT DANSE ET FORMATION SUR GLACE a.s.b.l.

Vereinssitz: 51, rue Pierre Hetges, L-1726 Luxembourg RCS-Registernummer: F4006

Originaldokument herunterladen (PDF, Französisch)

1. Inhaltsverzeichnis

  • 1. Inhaltsverzeichnis
  • 2. Vorstellung und Ziele
  • 3. Mitgliedschaft und Beiträge
  • 4. Organisation der Kurse
  • 5. Verhaltens- und Sicherheitsregeln
  • 6. Wettbewerbe, Vorführungen und Tests
  • 7. Kommunikation und Datenschutz
  • 8. Sanktionen und Änderung der Vereinsordnung

2. Vorstellung und Ziele

Der Club HIVERSPORT, Sektion Eistanz und Freizeitsport, ein Verein ohne Gewinnzweck, verfolgt das Ziel, Eisläuferinnen und Eisläufern eine hochwertige Betreuung zu bieten, um ihre Entwicklung zu fördern und ihnen Freude am Eistanz und an der Ausbildung auf dem Eis zu vermitteln. Dieses Ziel erfordert die Abstimmung der Bemühungen aller Beteiligten, um ein angenehmes und sicheres Umfeld zu schaffen. Diese Vereinsordnung gilt für alle Vereinsmitglieder sowie für ihre Familien und gesetzlichen Vertreter. Alle Lizenzinhaber oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen sie zur Kenntnis nehmen und sämtliche Bedingungen, Bestimmungen und Verpflichtungen akzeptieren.

3. Mitgliedschaft und Beiträge

3.1. Aufnahmeverfahren

Jede neue Eisläuferin und jeder neue Eisläufer hat Anspruch auf zwei Probestunden. Vor dem Betreten des Eises muss dem Trainer unbedingt das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Haftungsfreistellungsformular vorgelegt werden. Für die Aufnahme als Mitglied muss die antragstellende Person Folgendes einreichen:

  • Das auf icedancing.lu verfügbare Formular für den Lizenzantrag;
  • Zwei aktuelle Passfotos;
  • Die gelesene, genehmigte und unterschriebene Vereinsordnung einschließlich der Verhaltens- und Sicherheitsregeln;
  • Alle weiteren vom Verein oder Verband verlangten Unterlagen.

Die Mitgliedschaft gilt erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und vollständiger Zahlung des Saisonbeitrags als gültig. Der Vorstand behält sich das Recht vor, einen Aufnahmeantrag anzunehmen oder abzulehnen.

3.2. Beiträge und Zahlungsmodalitäten

Die Saisonbeiträge werden vom Vorstand festgelegt. Sie sind zu Saisonbeginn gemäß den vom Verein mitgeteilten Modalitäten zu entrichten. Zahlungsverzug kann zur Aussetzung der Kursteilnahme führen.

3.3. Vorübergehende Ausnahme von der Verbandsregelung FLSG Nr. 003/2012 über Lizenzen

Der Beschluss Nr. 2026/03 der Union Luxembourgeoise de Patinage vom 25. Juni 2026 gewährt für die Sportsaison 2026-2027 eine vorübergehende Ausnahme, die es 20 Mitgliedern des Club de Danse et de Formation sur Glace ermöglicht, als Mitglied des Club de Danse et de Formation sur Glace eine Verbandslizenz A und gleichzeitig als Mitglied des Club de Patinage de Luxembourg eine Lizenz A zu besitzen. Diese Ausnahme wird auf Grundlage sportlicher Kriterien gewährt, insbesondere der tatsächlichen Teilnahme am Training und der Vertretung des Vereins bei den vom Club geförderten Sportveranstaltungen. Der Club wendet diesen Beschluss bei der Prüfung der Aufnahmeanträge an.

4. Organisation der Kurse

4.1. Zeiten und Zugang

Die Kurszeiten richten sich nach den dem Verein zugewiesenen Eiszeiten. Zu Saisonbeginn werden die Kurse entsprechend dem Niveau der Eisläufer in Gruppen eingeteilt; diese Einteilung kann sich im Laufe der Saison ändern. Der Verein bietet die Kurse vom Anfang bis zum Ende der Saison an, außer bei außergewöhnlichen Schließungen oder höherer Gewalt. Der Verein ist nicht für Kursausfälle verantwortlich, auf die er keinen Einfluss hat (Personalstreik, technische Störung, vorrangige Veranstaltung in der Eishalle usw.). Die Verantwortung des Vereins ist strikt auf die Dauer der Kurse auf dem Eis beschränkt. Für einen reibungslosen Kursablauf ist Pünktlichkeit erforderlich.

4.2. Aufgaben und Pflichten der Trainer

Die Trainer sind allein für die Zusammensetzung der Gruppen sowie die Organisation und Durchführung der Kurse verantwortlich. Ihre Entscheidungen können nicht angefochten werden. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen die Mitglieder den Vereinsvorstand informieren. Ausschließlich der Trainer entscheidet über die Teilnahme eines Eisläufers an Wettbewerben und/oder Tests, die der Verein organisiert. Der Trainer ist verpflichtet, die vom Vorstand vorgegebenen Trainingsinhalte einzuhalten. Die Inhalte werden an die Niveautests (siehe Artikel 6.2) und die von der ISU für jede Saison veröffentlichten Voraussetzungen angepasst.

5. Verhaltens- und Sicherheitsregeln

5.1. Allgemeines Verhalten

Alle Vereinsmitglieder müssen anderen Eisläufern, Trainern und ehrenamtlich Tätigen in Wort und Tat respektvoll begegnen. Respekt und Höflichkeit gegenüber dem Personal der Eishalle sind verpflichtend. Jedes unangemessene Verhalten kann Sanktionen nach sich ziehen.

5.2. 4.2 Nutzung der Einrichtungen

Die Umkleideräume stehen den Mitgliedern zur Verfügung; es wird jedoch dringend davon abgeraten, dort Wertgegenstände zurückzulassen. Der Verein übernimmt bei Diebstahl keine Haftung. Jedes Mitglied muss die Umkleideräume beim Verlassen der Arena sauber hinterlassen.

5.3. Sicherheit auf dem Eis

Jeder Eisläufer muss auf seine Umgebung achten und vermeiden, andere zu behindern. Nach einem Sturz muss man unbedingt schnell wieder aufstehen. Spiele und Wettrennen auf dem Eis sind ausdrücklich verboten. Während der Kurse „Vorbereitung auf ISU-Tänze“ und „ISU-Tänze“ ist das Ausführen von Arabesken und/oder Spiralen ohne vorherige Genehmigung des Trainers strengstens untersagt. Eiskunstlauf und Eiskunstlaufsprünge sind ausdrücklich verboten. (Gemäß den ISU-Regeln sind Sprünge mit mehr als einer Umdrehung während sämtlicher Kurse strengstens verboten). „Bewahren wir den Geist des Eistanzes.“ Pirouetten dürfen nach Genehmigung und an der vom Trainer bestimmten Stelle ausgeführt werden. Diese Stelle variiert je nach den während des Kurses geübten Tänzen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versicherung bei einem Unfall im Zusammenhang mit Aktivitäten, die nicht dem Eistanz oder der Ausbildung auf dem Eis entsprechen, die Schäden nicht deckt.

5.4. Ausrüstung und Kleidung

Die Nutzung eines tragbaren digitalen Abspielgeräts mit Kopfhörern ist auf dem Eis verboten. Schals, Kapuzen und Schmuckstücke, die herunterfallen könnten, sind ebenfalls untersagt. Das Tragen von Handschuhen ist für alle Eisläufer verpflichtend. Knieschoner werden dringend empfohlen, ebenso Hüftpolster für Paare, die Hebungen und Pirouetten üben. Anfängern wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, bis sie die Grundlagen ausreichend beherrschen (Bestehen des Niveautests „Patin d’acier“ — Stahlkufe).

5.5. Zugang zur Eisbahn und Nutzung des Eises

Mit Ausnahme des freien Trainings müssen die Eisläufer warten, bis ein Trainer oder ein verantwortlicher Erwachsener anwesend ist, bevor sie das Eis betreten. Es muss unbedingt gewartet werden, bis die Eisbearbeitungsmaschine ihre Arbeit beendet hat und ihr Tor wieder geschlossen ist. Ebenso müssen die Eisläufer das Eis zur festgelegten Zeit und bei Ankunft der Eisbearbeitungsmaschine verlassen. Bei der Ausführung eines Solos oder eines Tanzes mit Musik ist Vorfahrt zu gewähren. Die Trainer sind dafür verantwortlich, dass die Eisläufer die „5. Verhaltens- und Sicherheitsregeln“ einhalten. Bei Verstößen gegen Artikel 5 und im Wiederholungsfall können sie den betreffenden Eisläufern den Zugang zum Eis mit sofortiger Wirkung untersagen.

6. Wettbewerbe, Vorführungen und Tests

6.1. Wettbewerbe und Lehrgänge

Die Teilnahme an Wettbewerben und Lehrgängen wird gefördert, ist jedoch nicht verpflichtend. Die mit diesen Veranstaltungen verbundenen Kosten tragen die Teilnehmenden.

6.2. Niveautests

Testtermine werden vom Trainer entsprechend den Zielen des Eisläufers vorgeschlagen. Die Testinhalte sind im Anhang „Niveautest – Eistanz“ festgelegt. Testtermine finden zweimal jährlich statt: im Monat vor der Vereinsmeisterschaft und im Dezember.

7. Vereinsverwaltung und Kommunikation

7.1. Verwaltungsstruktur

Der Verein wird von einem Vorstand geleitet, der bei der jährlichen Generalversammlung gewählt wird. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder sind in der Vereinssatzung festgelegt.

7.2. Generalversammlung

Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Mitglieder werden mindestens fünfzehn Tage im Voraus über das genaue Datum informiert. Alle Mitglieder sind zur Teilnahme eingeladen. Dabei werden die Bilanz der vergangenen Saison vorgestellt, der Vorstand gewählt und zukünftige Projekte besprochen.

7.3. Interne Kommunikation

Der Verein kommuniziert mit seinen Mitgliedern über mehrere Kanäle:

  • Aushangtafel in der Eishalle;
  • E-Mails;
  • Website und Facebook-Seite des Vereins;
  • WhatsApp-Gruppe (oder eine andere Nachrichten-App).

Die Mitglieder werden gebeten, diese Kommunikationskanäle regelmäßig zu beachten.

7.4. Schutz personenbezogener Daten

Der Verein verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder gemäß der DSGVO zu wahren. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vereinsaktivitäten verwendet. Die Mitglieder haben das Recht, auf ihre Daten zuzugreifen, sie berichtigen zu lassen oder ihre Löschung zu verlangen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Disziplinarverfahren

Bei Nichteinhaltung der Vereinsordnung wird folgendes Disziplinarverfahren angewendet:

1) Mündliche Verwarnung; 2) Schriftliche Verwarnung;

3) Vorübergehender Ausschluss von den Kursen; 4) Endgültiger Ausschluss aus dem Verein.

Jede Entscheidung über einen vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss wird vom Vorstand nach Rücksprache mit den Trainern und Anhörung des betroffenen Mitglieds (oder bei Minderjährigen seiner gesetzlichen Vertreter) getroffen.

8.2. Änderung der Vereinsordnung

Diese Vereinsordnung kann durch Beschluss des Vorstands geändert werden. Jede Änderung wird den Mitgliedern so schnell wie möglich mitgeteilt.

8.3. Annahme der Vereinsordnung

Die Mitgliedschaft im Verein setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Vereinsordnung voraus. Die Mitglieder (oder bei Minderjährigen ihre gesetzlichen Vertreter) müssen eine Erklärung unterschreiben, dass sie diese Vereinsordnung gelesen und akzeptiert haben. Diese Vereinsordnung wurde am 3. Juli 2026 vom Vorstand aktualisiert, zur Abstimmung gestellt und einstimmig genehmigt. Der Vorstand

Gelesen und genehmigt am: Unterschrift:

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